Eine gesetzliche Obergrenze für Maklergebühren beim Verkauf von Immobilien gibt es auch seit Inkrafttreten des sogenannten Bestellerprinzips beim Kauf nicht. Die Maklerprovision kann weiterhin frei zwischen Auftraggeber und Makler vereinbart werden. Üblicherweise liegt sie zwischen 5 % und 7 % des eigentlichen Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bis Ende vergangenen Jahres hing die tatsächliche Höhe vor allem von der üblichen Marktpraxis der Bundesländer ab. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Maklerprovisionsregelungen auf die Höhe der Maklergebühren auswirken und welche marktüblichen Usancen sich daraus ergeben werden. Denkbar ist beispielsweise, dass in den Bundesländern, die bislang 7,14 % Provision verlangen, die beiden Parteien die Provision halbieren, also Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % tragen. In den meisten Bundesländern haben sich Verkäufer und Käufer bereits vor dem neuen Gesetz Provisionen geteilt. In einigen Bundesländern wurden die Maklerprovisionen jedoch erst Ende letzten Jahres von den Käufern getragen, so in Bremen und Hessen (jeweils 5,95 %), Hamburg (6,25 %), Berlin und Brandenburg (7,14 %).
Der deutsche Immobilienmarkt ist nach wie vor von einer hohen Nachfrage geprägt. Die Nachfrage nach Wohnraum wächst weiter auf hohem Niveau, insbesondere in der Metropole und im Süden der Republik. Allerdings stiegen die Preise zwischen 2011 und 2018 im Schnitt um 72 %, in Berlin sogar um 126 %, was erste Zweifel an der Dauer des Nachfragebooms aufkommen lässt. Diese Kosten für Immobilien werden für Durchschnittsverdiener zunehmend unerschwinglich, und Fragen zur Zinsentwicklung lassen einige Käufer zögern. Mit Blick auf die nächsten 5 Jahre rechnen Immobilienprofis bereits jetzt mit längeren Schließungen und härteren Preisverhandlungen.